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Freie Reichsstädte
in Deutschland
Unter der volkstümlichen Bezeichnung "Freie Reichsstadt" wurden seit dem Ausgang des Mittelalters Städte bezeichnet, die nur dem Reich selbst und damit der kaiserlichen Macht unterstellt waren. Damit besaßen sie eine eigene Gerichtsbarkeit, das Recht Münzen zu prägen und waren unabhängig von der territorialen Macht der Landesfürsten oder kirchlichen Gewalten. De facto waren sie also unabhängige Stadtstaaten bis zu ihrer Auflösung durch Napoleon 1803 (Reichsdeputationshauptausschluss).
Unterschieden werden muss allerdings zwischen Freien Städten und Reichsstädten selbst. Die Reichsstädte unterstanden keinem Reichsfürsten, sondern direkt dem Kaiser (reichsunmittelbar). Oft wurden sie vom Kaiser selbst gegründet oder in den Stand einer Reichsstadt erhoben (wie z.B. Ulm, Hall oder Gmünd). Anders war es bei den freien Städten, die etwa als Bischofsstädte nominell der kirchlichen Gewalt unterlagen, aber Selbstverwaltungsrechte und Privilegien besaßen, die denen der Reichsstädte entsprachen (wie z.B. Köln, Straßburg oder Basel).
Viele freien Reichsstädte verfügten gleichzeitig auch über ein großes Hoheitsgebiet außerhalb der Stadt, die sie de facto zu territorialen Fürstentümern machten, wie z.B. die großen Reichsstädte wie Nürnberg, Hall, Bern, Rothenburg oder Ulm.
Kennzeichnend für die repräsentative Architektur der freien Reichsstädte ist ihre wehrhafte Ummauerung ebenso wie große Kirchenbauten, Rathäuser, Patrizierhäuder, Plätze und Speichergebäude. Bis heute zeugen sie vom Stolz und der Unabhängigkeit der Stadt, die den Reichtum des Stadtbilds auch heute noch prägen.
Infos:
https://de.wikipedia.org/wiki/Freie_und_Reichsst%C3%A4dte